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Europäische Gemeinschaft (EG)

Die EG enstand [vznikla] aus drei anderen Gemeinschaften im Jahre 1967. Das waren: der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl [Evropské společenství uhlí a oceli], der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft [Evropské hospodářské společenství] und der Europäischen Atomgemeinschaft [Evropské společenství pro atomovou energii]. Die EG hat gemeinsame Organe. Es sind der Europäische Rat (die mächtigste Institution), die EG-Kommission und das Europäische Parlament.
Heute hat die EG fünfzehn Mitgliedstaaten [členské státy]. Die Flagge der EG sind zwölf fünfzackige [pěticípé] goldene Sterne [hvězdy] im Kreis [kruh] auf blauem Grund. Die Europa-Hymne ist die „Ode an die Freude“ aus Beethovens Neunter Sinfonie. Die EG bildet eine Zollunion. Das bedeutet, daß hier keinen Zoll bezahlt und daß alle Länder beim Import gleiche Zollsätze [celní sazby] anwenden [používají]. Die Zollunion bildet eine große Konkurrenz zwischen den Unternehmern, aber wieder gibt es mehr Raum für den Verkauf der Erzeugnisses. Die Verbraucher also bekommen ein qualitativ besseres Angebot.
Die EG ist ein großer Staat ohne Grenzen. Das öffnet neue Möglichkeiten für die Beschaftigung [zaměstnání]. Die Arbeitnehmer dürfen arbeiten, wo sie wollen. In allen Ländern haben sie gleiche Rechte [práva], Gehälter [platy] und soziale Sicherung wie die einheimischen [domácí] Arbeitnehmer. Die EG hat auch seine gemeinsame Forschungsinstitute. Das bedeutet kleinere Kosten, aber größere Efekte.

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