Organe: Organe einer AG sind:
die Hauptversammlung – Versammlung der Aktionäre
der Vorstand – Geschäftsführung der Gesellschaft
der Aufsichtsrat – Kontrollorgan der AG
GmbH
Gründung: Die Gründung durch eine Person is möglich.
Gesellschafter können maximal 50 Personen sein.
In Deutschland mub mindestens zwei Gesellschafter
sein.
Grundkapital: das Stammkapital beträgt mindestens 200 000 Kč,
und kann in Form einer Kapital- oder Sacheeinlage
sein
Haftung: Gesellschafter haften mit ihren Einlagen und
die Gesellschaft haftet mit ihrem Vermögen
Organe: Geschäftsführer
Gesellschafterversammlung
Wenn eine GmbH mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigt,
hat sie auch einen Aufsichtsrat wie in der AG.
KG
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