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Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften haben im Gegensatz zu Personengesellschaften eine eigene Rechtspersönlichkeit, sie sind juristische Personen.

Hierzu gehören die Aktiengesellschaft, die Kommanditgesellschaft auf Aktien und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Bei der AG sind die Gesellschafter (Aktionäre) mit Einlagen an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt. Die Haftung ist auf die Einlage beschränkt. Die Aktionäre haben das Recht auf Anteil am Reingewinn.

Bei der KGaA haftet mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt, die übrigen mit ihrem Anteil am Grundkapital. Die Gesellschafter der GmbH sind mit Einlagen am Stammkapital beteiligt, auf die sich ihr möglicher Verlust beschränkt.

Eingetragene Genossenschaften (eG) sind Selbsthilfeorganisationen. Sie bezwecken die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. Die Haftung jedes Genossen ist auf eine Haftsumme begrenzt, die nicht kleiner als sein Geschäftsanteil sein darf.

2. Welcher Typ befindet sich in der Tschechischen Republik am häufigsten?

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